Xpert-Timer und die DSGVO

Datenschutzgrundverordnung

Ab 25.5.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Inzwischen weiß jeder davon, trotzdem bleiben einige Fragen offen. Wir haben unseren Xpert-Timer auf Basis der Verordnung analysiert und sind zu folgendem Schluss gekommen:

1. Die Software basiert auf der Client/Server Technologie. Das bedeutet alle erfassten Daten bleiben im Unternehmen des Anwenders. Es werden keine Cloud Dienste genutzt, so dass der Anwender immer genau weiß, wo die Daten gespeichert sind.

2. Die Zeiterfassung beinhaltet eine ausgefeilte Rechteverwaltung der Mitarbeiter. Damit wird sichergestellt, dass ein Mitarbeiter zum Beispiel keine persönlichen Informationen von anderen Kollegen sehen kann.

3. Auch der Zugriff auf die erfassten Projektzeiten ist in der Zeiterfassung über die Rechteverwaltung geregelt. Erfasste Daten zu Kunden dürfen nur von entsprechend authorisierten Mitarbeitern eingesehen werden.

4. Die Software ist ebenso lauffähig, wenn überhaupt keine benutzerbezogenen Daten erfasst sind. Sie als Anwender entscheiden selbst, wie viele personen bezogenen Daten Sie im Programm speichern möchten.

Xpert-Timer bietet damit eine vertrauenswürdige Alternative zu den üblichen Cloud-Lösungen auf dem Markt. Die Installation der Software ist sichtlich einfach. Der Installationsagent führt durch den Installationsvorgang und legt dabei auch die nötige Datenbank im Hintergrund an. Das Programm selbst wird im Mehrbenutzerbetrieb dann auf einem Netzwerklaufwerk oder einem Terminal-Server installiert und die Mitarbeiter starten damit alle den gleichen Programmlink. Somit ist auch das Einspielen von Updates eine Leichtigkeit.

Jetzt testen!

Testen Sie unsere Software 30 Tage kostenlos von unserer Download Seite.

Alle Kunden die sich bis zum 25.05.2018 für den Kauf des Xpert-Timer auf Rechnung entscheiden und uns nach dem Bestellvorgang eine E-Mail mit dem Betreff "Ich habe den Blogbeitrag gelesen" an info@xperttimer.de senden, erhalten einen Sofortrabatt von 20% auf den Gesamtrechnungsbetrag. Das ist doch ein Angebot! Greifen Sie zu!

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